Visa für Deutschland und andere EU Staaten des Schengen Visa

Das sogenannte Schengen Visa wird für maximal 90 Tage erteilt und ermöglicht es, sich nach erfolgter Einreise nach Deutschland in allen Staaten aufzuhalten, die das Schengen Abkommen unterzeichnet haben. Ein Schengen Visa, z.B. ein Besucher oder Touristenvisum, ermöglicht es somit Staatsbürgern aus sogenannten Drittstaaten sich frei im Schengen Raum bewegen zu können.

Das Visum kann bei der Deutschen Botschaft in Bangkok oder bei einem deutschen Konsul beantragt werden.

Die Voraussetzung, dass bspw. thailändische Staatsbürger ein sogenanntes Schengen Visa erhalten sind folgende:

▪    gültiger Reisepass

▪    zwei biometriefähige Passfotos

▪    ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa

▪    Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankheitsfall einschließt.

▪    förmliche Verpflichtungserklärung des Einladers aus Deutschland (die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt)

oder

▪    Finanzierungsnachweis für Reise und Aufenthalt (Unterlagen einer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanziert werden kann, wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde). Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.

▪    Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.

▪    Für Reisende thailändischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.

Viele Visa Anträge werden abgelehnt, weil die sogenannte Rückkehrbereitschaft nicht hinreichend dargelegt wurde.

Positiv beurteilt wird diese in der Regel, wenn die einreisende Person eine  Verwurzelung in dem Herkunftsland nachweisen kann. Dies schließt zum Beispiel die familiäre Verwurzelung, einen festen Arbeitsplatz oder das Bestehen von Grundeigentum in dem Herkunftsland ein.

Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass sich der Antragsteller nach Ablauf der erlaubten 90 Tage weiterhin unberechtigt im Schengen Raum aufhält und nicht mehr in sein Heimatland zurückkehrt.

Gerade bei einer thailändischen Freundin, die ihren Lebensunterhalt durch Zahlungen aus dem Ausland  bestreitet kann die Bereitschaft zur Rückkehr und die Verwurzelung in Thailand Schwierigkeiten bereiten.

Wie das Bundesverwaltungsgericht 2011 festgestellt hat, kann ein Visum bereits dann abgelehnt werden, wenn bereits geringe Zweifel an der Bereitschaft zur Rückkehr vorliegt.

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung durch die deutsche Botschaft in Bangkok kommt zunächst eine sogenannte Remonstration in Betracht. Es soll der Botschaft hierdurch nochmals die Möglichkeit gegeben werden, erneut über den Einzelfall zu entscheiden. Es können in diesem Verfahren weitere Belege und Nachweise vorgelegt werden.

Im Falle einer erneuten Nichterteilung eines Besuchervisums bleibt dann nur noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Dieser Weg ist mühsam, zeitintensiv und mit erheblichen Kosten verbunden. Die reinen Gerichtskosten betragen 588,– EUR, weiterhin kommen Kosten für einen Anwalt hinzu.  Ein Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Berlin kann gut 2 Jahre betragen.

So sollte man daher bereits vor der Beantragung eines Besuchervisums professionelle Hilfe in Betracht ziehen, denn dies ist im Nachhinein betrachtet ein weitaus günstiger und erfolgsversprechender Weg.

Bei weiteren Fragen um die Erteilung eines Visum oder anderen rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne unter www.thairecht.com oder info@thairecht.com zur Verfügung.