Testament

Testament in Thailand

Wer in Thailand Werte in Form von Immobilien, Sparbüchern, Autos oder Motorrädern geschaffen hat, der sollte, um im Falle seines Ablebens sicherzustellen, dass auch die richtigen Personen als Erben bedacht werden, ein thailändisches Testament abschließen.

Dies sollte auch dann abgeschlossen werden, wenn bereits ein Testament in Deutschland vorhanden ist.

Weiterhin sollte ein Testament in Thailand nach den hiesigen gesetzlichen Vorschriften errichtet werden. Dies hat den Vorteil, dass man den Erben hierdurch viel Zeit und Geld erspart und diese nicht eventuell langjährige Gerichtsverfahren auf sich nehmen müssen um in den Besitz des Erbes zu gelangen.

Grunderwerb und Testament

Gerade auch im Bereich des Immobilienbereichs sollte man bspw. im Rahmen einer 30jährigen Landpacht daran denken sich die Möglichkeit des „Vererbens“ in den Pachtvertrag mitaufnehmen zu lassen. Ist dies nicht der Fall, so fällt das Grundstück nach dem Tod des Pächters an den Eigentümer zurück, denn der Vertrag ist nur zwischen diesem und dem Grundstückseigentümer zustande gekommen. Man sollte daher darauf achten, dass man eine entsprechende Restlaufzeit eines Pachtvertrags weiter vererben kann.

Deutsches Testament – Thai Testament

Zwischen einem deutschen Testament und einem thailändischen bestehen Unterschiede. Wenn lediglich ein nach deutschem Recht erstelltes Testament vorhanden ist, so werden die Erben eventuell einen Erbschein unter mit Wirkung des zuständigen Nachlassgerichts erstreiten müssen. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Kosten beispielsweise für die Beauftragung eines Anwalts, Übersetzungen und Beglaubigungen. Selbiges Problem wird sich auch dann ergeben, wenn das Testament nicht ordnungsgemäß nach thailändischen Vorschriften zustande gekommen ist

Wenn kein Testament oder lediglich ein unwirksames Testament vorhanden ist, so gilt die gesetzliche Erfolge nach thailändischem Recht, bzw. das Vermögen wird solange eingefroren, bis Klarheit über die Nachlassregelung besteht.

Es ist daher sehr ratsam für sich in Thailand befindliches Vermögen ein Testament zu erreichten.

Grundsätzlich bestehen 3 Möglichkeiten, in Thailand ein Testament zu errichten. Bei all diesen Varianten muss der Erblasser bestätigen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Handgeschriebenes Testament

Der Erblasser kann ein handgeschriebenes Dokument erstellen, in welchem er über seine Vermögenswerte verfügt und bestimmt, wer nach seinem Ableben diese erhalten soll. Dies eigenhändig geschriebene Testament ist mit dem allseits bekannten deutschen Testament vergleichbar.

Problematisch an dieser Form des Testaments wird jedoch in der Regel sein, dass es lediglich in deutscher Sprache und nicht in Thai abfasst ist.

Im Erbfall entstehen dann wiederum Kosten für die Übersetzungen, Beglaubigungen etc.

Wenn ein Testament nicht ordnungsgemäß hinterlegt ist, besteht ebenfalls immer die Gefahr, dass dies im Erbfall nicht auffindbar ist.

Ein handgeschriebenes Testament ist mit Sicherheit eine sehr kostengünstige Variante, die allerdings naturgemäß einige Risiken beinhaltet.

Schließlich werden oftmals Vermögenswerte nicht so detailliert beschrieben, bzw. Erben nicht ordnungsgemäß benannt.

Testament vor Zeugen

Eine weitere Alternative ist ein durch 2 Zeugen gegengezeichnetes Dokument.

Dieses  Dokument, das in Gegenwart von 2 Zeugen verfasst wird, kann maschinell geschrieben sein, muss jedoch eigenhändig unterschrieben vom Erblasser und den beiden Zeugen sein.

Hinterlegung beim Amphoe

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, bei der entsprechenden kommunalen Verwaltung (Amphoe) des Wohnsitzes ein Testament zu machen und dieses dort zu hinterlegen.

Anwaltliches Testament

Schließlich gibt es die Möglichkeit ein Testament durch einen Anwalt erstellen zu lassen und dieses dann auch dort zu hinterlegen.

Dies birgt den Vorteil, dass man sicher sein kann, dass das Testament ordnungsgemäß zustande kommt, es ordnungsgemäß hinterlegt werden kann und der Anwalt sich im Erbfalle auch um die Verteilung des Erbes kümmern wird. Weiterhin wird der Anwalt den Erblasser auch ausführlich beraten und ihm sämtliche Optionen im Umgang mit dem Nachlass aufzeigen.

Die Praxis zeigt oft genug, dass es ungemein schwierig und kostenintensiv ist, eine deutsche Erbfolgeregelung in Thailand durchzusetzen. So sollte ebenfalls ein Nachlassverwalter bestimmt werden, der dafür Sorge trägt, dass der letzte Wille auch befolgt wird.

Mit einem thailändischen Testament kann man hingegen sich sein, dass die Erben problemlos und zeitnah Eigentümer des Nachlasses werden.

Wir beraten Sie sehr gerne bei der Erstellung und Hinterlegung eines thailändischen Testaments.