Condominium und Landerwerb

Kauf eines Condominiums

Durch den sogenannten Condominium Act ist festgelegt, dass Ausländer in mehrstöckigen Gebäude Wohnungen, Condominiums und Apartments, welche zu Wohnzwecken geeignet sind, erwerben können. Die erwerbenden Ausländer sind dann zu 100% Eigentümer der jeweiligen Wohneinheit.

Allerdings dürfen i.d.R. max. 49% der gesamten Fläche an Ausländer verkauft werden, mindestens 51% müssen in thailändischem Besitz sein.

In Bangkok und in einigen anderen Provinzen ist unter vom Ministerium festgelegten Bestimmungen Condominiumbesitz von Ausländern bis zu 100% möglich.

Weitere Voraussetzung für den Erwerb eines Condominiums oder eines Apartments ist, dass das Geld für den Kauf des Condos aus dem Ausland überwiesen wurde, also nicht in Thailand verdient worden ist.

Der Erwerb eines Condominiums, also einer „Eigentumswohnung“ ist somit in Thailand für Ausländer möglich.

Der Vorteil an dem Erwerb eines Condominiums ist, dass der Erwerber in eigenem Namen kauft und bei einer Verwertung wie Verkauf, Vererben, Verpachten oder Verschenken von keinem Dritten abhängig ist.

Landerwerb durch Ausländer

Die thailändische Regierung ermöglicht es Ausländern bis zu einem Rai Land (1.6000 m) zu erwerben, wenn dieses Land lediglich für reine Wohnzwecke genutzt wird.

Diese Regelung ist jedoch an folgende Bedingungen geknüpft, der Erwerber muss nachweisen, dass er 40 Millionen Bath nach Thailandland gebracht hat. Weiterhin ist eine Genehmigung durch das thailändische Innenministerium erforderlich. Diese Genehmigung kann beim Landdepartment des Bezirksamtes (Amphoe) beantragt werden.