Steuerrecht in Thailand

Ein deutscher Politiker hatte einmal die Idee, das deutsche Steuersystem so zu vereinfachen, dass man seine Einkommenssteuererklärung auf einem Bierdeckel hätte machen können. Seit dieser Idee von Friedrich Merz aus dem Jahr 2003 ist viel Zeit vergangen, ohne das man diese Pläne ernsthaft verfolgt hat, der Politiker Friedrich Merz ist auch nicht mehr in der Politik aktiv.

In Deutschland steuerpflichtige Personen werden also weiterhin auf die Steuererklärung auf dem Bierdeckel warten müssen.

Das ein Steuersystem nicht zwangsläufig unübersichtlich und kompliziert sein muss, zeigt ein Blick auf das thailändische Steuersystem.

In Thailand gibt es 6 Progressionsstufen. Einkommen bis 150,000 THB sind steuerfrei. Ab einem Netto Einkommen von 150,001 – 500,000 THB muss ein Steuersatz von 10% abgeführt werden, zwischen 500,001 – 1,000,000 THB werden 20% fällig, von 1,000,001 – 4,000,000 THB sind 30% Steuern und ab einem Einkommen von mehr als 4,000,001 THB wird der Spitzensteuersatz von 37% erhoben.

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich ebenfalls relativ leicht ermitteln.

Das monatliche Gehalt, Überstunden, Zulagen und eventuelle Zahlungen für die Altersversorgung wird mit 12 multipliziert.

Von diesem Betrag werden dann zunächst 40% jedoch nicht mehr als 60,000 THB abgezogen. Von dem dann noch verbleibenden Betrag wird ein persönlicher Freibetrag von 30,000 THB abgezogen, weitere abziehbare Freibeträge sind dann nochmals 30,000 THB für den Ehepartner, für eventuell vorhandene Kinder, die sich nicht in der Ausbildung befinden können nochmals 15,000 THB abgezogen werden, für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden erhöht sich dieser Betrag um einen Ausbildungsfreibetrag von 2,000 THB, also auf 17,000 THB.

Weiterhin wird die Pflege der Eltern oder der Schwiegereltern mit jeweils einem abzuziehenden Freibetrag von 30,000 THB berücksichtigt.

Darlehenszinsen können sich bis maximal 50,000 THB einkommensmindern auswirken, Versicherung können bis 10,000 THB in Abzug gebracht werden und Leistungen für die Sozialversicherung mit ebenfalls bis zu 10,000 THB.

Zahlungen in den Provident Fund, also in eine private Altersvorsorge, können bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 THB berücksichtig und in Abzug gebracht werden.

Spenden können ebenfalls in Abzug gebracht werden, jedoch nur bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens, das nach den obigen Abzügen verbleibt.

Nach Abzug der Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Netto Einkommen, welches dann gemäss den jeweiligen Progressionsstufen zu versteuern ist.

Dass das Einkommenssteuersystem in Thailand relativ einfach ist, verdeutlicht folgendes Beispiel.

Ein verheirateter Arbeitnehmer, Vater eines 3jährigen Kindes mit einem Monatseinkommen von 65,000 THB und einem monatlichen Boni Anspruch von 10,000 THB hätte somit ein jährliches Einkommen von 900,0000 THB. Hiervon wären zunächst 40% abzuziehen, jedoch nicht mehr als 60,000 THB, es verbleiben nach diesem Abzug somit noch 840,000 THB.

Abzüglich des persönlichen Freibetrag, des Freibetrags des Ehepartner und des sich nicht in der Ausbildung befindlichen Kindes in Höhe von gesamt 75,000 THB, verbleibt ein Einkommen von 765,000 THB.

Bringt man Darlehenszinsen, Versicherungen und Zahlungen für die Sozialversicherung mit insgesamt nochmals 45,000 THB in Abzug, dann verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 720,000 THB.

Für den Betrag bis 500,000 THB fällt eine Steuerlast von 10%, also von 35,000 THB an, da die ersten 150,000 THB steuerfrei sind, für die dann noch verbleibenden 220,000 THB sind 20%, mithin 44,000 THB zu zahlen, die Steuerlast würde somit bei einem Jahreseinkommen von 900,000 THB 79,000 THB betragen, also weniger als 8 %.

Die Steuerlast im oben genannten Beispiel ließe sich durch Ausschöpfung aller Freibeträge wie zusätzlicher privater Altersvorsorge etc. relativ leicht weiter reduzieren.

Das thailändische Einkommenssteuersystem ist somit relativ unkompliziert und einfach zu überblicken.

Eine weitere Besonderheit, es gibt die Vordrucke für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung auch in englischer Sprache, jeder Arbeitnehmer hat somit die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen.